„ Wir agieren als proaktiver Unterstützer und Begleiter, für den ein partnerschaftliches Verständnis oberste Leitlinie ist.Schließlich geht es darum, Ihrem Mandanten eine gelungene Lösung zu bieten und so einen positiven Beitrag für Ihre Mandatsbeziehung zu schaffen.“

BERATER FÜR BERATER

Für Mandanten, Steuerberater und Rechtsanwälte

Warum uns Berufskollegen vertrauen? Wir schaffen sorgenfreie Sicherheit.

Mandanten benötigen zeitweise Beratung in Sondersituationen und Spezialfragen, also abseits des Tagesgeschäfts. Auch aufgrund der deutlich fortgeschrittenen Komplexität des Steuerrechts kann eine zeitnahe und effiziente Begleitung derartiger Bereiche durch den laufenden Berater häufig nicht geleistet werden. Das birgt die Gefahr, dass Mandate trotz langjähriger Bindung den Steuerberater wechseln. Genau hier beginnt unser Job. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf den Bereich der steuerlichen Gestaltungsberatung: Wir erbringen also keine laufende Steuerberatung und scheiden somit als Konkurrent um ein laufendes Mandat sicher aus. Und damit sind wir am Markt einzigartig.

Eine erfreuliche Anzahl an steuerberatenden Berufskollegen bindet uns in steuerlichen Sondersituationen ihrer Mandanten projektbezogen ein – mit tollen Effekten. Denn – Mandanten wertschätzen die Offenheit des laufenden Beraters zur Einbindung eines Spezialisten in höchstem Maße. Zudem profitiert der laufende Berater bei Bedarf auch dadurch, dass wir ihn auch bei den nachgelagerten Umsetzungsfragen, wie z.B. der Abbildung im Jahresabschluss / der Steuererklärung oder der Kommunikation mit Finanzbehörden zeiteffizient und präzise unterstützen. Eine klassische Win-Win-Situation. Es gibt Kanzleien, die derartigen Beratungsbedarf lediglich punktuell haben.

Mit einigen Kanzleien stehen wir jedoch in sehr regelmäßigem Austausch, agieren als Sparringspartner, der schnell und routiniert das Mandantenportfolio analysiert und Umsetzungsbedarf begleitet.

Starke Kompetenzen, fokussiert.

Wir begleiten unsere Mandanten bei gestalterischen Aufgaben

icn_struktur
Berater für Berater

Warum uns Berufskollegen vertrauen? Wir schaffen sorgenfreie Sicherheit.

icn_struktur
Immobiliensteuerrecht

Immobilien reagieren besonders sensibel auf passende steuerliche Konzepte

icn_struktur
Unternehmenskauf (M&A)

Unternehmenstransaktionen erfolgreich gestalten

icn_struktur
Steuerliche Strukturierung

Letztlich ist es immer eine Frage der richtigen Struktur

icn_struktur
Nachfolgeplanung

Die Unternehmensnachfolge ist traditionell eine der zentralsten Aufgaben des Unternehmers. Sie ist von tiefgreifenden Herausforderungen und Risiken geprägt.

Unter KOLLEGEN

Auch Rechtsanwälte vertrauen unserer Erfahrung

Bei unseren Projekten arbeiten wir stets mit Rechtsanwälten zusammen, insbesondere aus den Gebieten Gesellschafts-, Erb- oder Immobilienrecht. Diese schätzen klare steuerlich Einschätzungen und Gestaltungsideen, sowie unsere intensive Erfahrung bei der Bearbeitung der steuerlichen Vertragsgestaltung. Auch hier gilt, dass der laufende Steuerberater von uns stets mit ins Boot genommen wird. Nur so kann Zusammenarbeit im Sinne eines Mandanten funktionieren.

Häufig übernehmen wir zudem eine koordinierende Funktion, um betriebswirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Belange erfolgreich in Einklang zu bringen. Für die rechtlichen Aspekte sind wir eng mit vertrauten Rechtsanwälten vernetzt – binden aber auch routiniert bestehende Rechtsberater unserer Mandanten mit ein.

DAS MITEINANDER

Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit?

Regelmäßig werden wir für Berufskollegen in der Entwicklung und Umsetzung von geeigneten Nachfolgegestaltungen bei Betriebsvermögen tätig. Auch wenn jeder Fall individuell ist, ergibt sich hierbei häufig der nachfolgend dargestellte Ablauf:

Im ersten Gespräch besprechen wir den Sachverhalt, Rahmenbedingungen, Ideen sowie Mandantenwünsche und klären technische Details der Zusammenarbeit.
  • Honorargestaltung, Vorgehen hinsichtlich des Auftragsverhältnisses

  • Geeignete Kommunikationswege

  • Ist ein gemeinsames Auftretens beim Mandanten gewünscht?

  • Benötigte Erst-Unterlagen zur Sichtung und Ersteinschätzung

  • Umfang und ggf. gewünschte Einschränkungen der von uns zu erbringenden Leistungen

  • Vorstellungen der zu involvierenden rechtlichen Berater, etc.